Sachverständigen Gutachten
Privatgutachten
Als Sachverständiger für Holzschutz u. Holzschäden
und
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk
erstelle ich Privatgutachten.
Diese dienen z.B. als Basis für Verhandlung mit Firmen und als Grundlage für juristische Auseinandersetzungen.
Sie sollten einen Gutachter bestellen, wenn die Arbeiten nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt werden bzw. ausgeführt worden sind. Im Gutachten können Mängel festgehalten und objektiv bewertet werden.
Gerichtsgutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk
wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, um ein Gutachten zu erstellen und um Streitigkeiten zu klären.
Schiedsgutachten
Bei Unstimmigkeiten zwischen Handwerker und Bauherr, wird der Sachverständige beauftragt ein Schiedsgutachten zu erstellen. Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.